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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2017
- XI ZR 555/16 -
BGH: Unverjährter Anspruch auf fehlerfreie Widerrufsbelehrung keine Voraussetzung für Recht zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags
Keine entsprechende Anwendung von § 218 Abs. 1 BGB
Das Recht zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags erlischt nicht dadurch, dass der Anspruch auf Erteilung einer fehlerfreien Widerrufsbelehrung verjährt ist. Eine entsprechende Anwendung von § 218 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2003 schloss ein Ehepaar zwecks Finanzierung einer
Landgericht wies Klage ab, Oberlandesgericht gab ihr statt
Während das Landgericht Mainz die Klage abwies, gab ihr das Oberlandesgericht Koblenz statt. Ein Anspruch auf Rückzahlung bestehe, da der
Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Wirksamkeit des Widerrufs
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Das Recht zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Mainz, Urteil vom 25.11.2015
[Aktenzeichen: 5 O 96/15] - Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.10.2016
[Aktenzeichen: 8 U 1325/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 43 MDR 2018, 43 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 225 NJW 2018, 225 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2017, Seite: 1349 ZIP 2017, 1349
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Dokument-Nr. 26360
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