wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2017
XI ZR 555/16 -

BGH: Unverjährter Anspruch auf fehlerfreie Widerrufsbelehrung keine Voraussetzung für Recht zum Widerruf eines Ver­braucher­darlehens­vertrags

Keine entsprechende Anwendung von § 218 Abs. 1 BGB

Das Recht zum Widerruf eines Ver­braucher­darlehens­vertrags erlischt nicht dadurch, dass der Anspruch auf Erteilung einer fehlerfreien Widerrufsbelehrung verjährt ist. Eine entsprechende Anwendung von § 218 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2003 schloss ein Ehepaar zwecks Finanzierung einer Immobilie ein Darlehensvertrag über eine Summe von 175.000 EUR ab. Dieses Darlehen wurde im Jahr 2010 gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. 9.700 EUR abgelöst. Im Oktober 2013 erklärte das Ehepaar den Widerruf des Darlehensvertrags. Das Widerrufsrecht war noch nicht erloschen, da die Belehrung über den Widerruf fehlerhaft war. Die Bank weigerte sich jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen. Sie führte an, dass der Widerruf unwirksam sei. Dies ergebe sich daraus, dass der Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verjährt sei. Das Ehepaar sah dies anders und erhob Klage.

Landgericht wies Klage ab, Oberlandesgericht gab ihr statt

Während das Landgericht Mainz die Klage abwies, gab ihr das Oberlandesgericht Koblenz statt. Ein Anspruch auf Rückzahlung bestehe, da der Widerruf wirksam sei. Die Verjährungseinrede der Beklagten gehe ins Leere. Das Widerrufsrecht entstehe von Gesetzes wegen und sei nicht von einem Anspruch auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung abhängig. Gegen diese Entscheidung legte die Beklagte Revision ein.

Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Wirksamkeit des Widerrufs

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Das Recht zum Widerruf des Darlehensvertrags habe bestanden. Er sei nicht in entsprechender Anwendung des § 218 Abs. 1 BGB unwirksam. Das Widerrufsrecht als Gestaltungsrecht verjähre anders als die aus dem Rückgewährschuldverhältnis resultierenden Ansprüche nicht. Es entstehe auch nicht aufgrund der Verletzung der Pflicht des Unternehmers, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zu erteilen. Es entstehe vielmehr ohne Rücksicht auf die Fehlerhaftigkeit oder Fehlerfreiheit der Widerrufsbelehrung von Gesetzes wegen. Da es nicht an einen Anspruch auf fehlerfreie Belehrung knüpfe, könne es auch nicht mit einem solchem Anspruch verjähren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2018
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Mainz, Urteil vom 25.11.2015
    [Aktenzeichen: 5 O 96/15]
  • Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 07.10.2016
    [Aktenzeichen: 8 U 1325/15]
Aktuelle Urteile aus dem Bankrecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 43
MDR 2018, 43
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2018, Seite: 225
NJW 2018, 225
 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2017, Seite: 1349
ZIP 2017, 1349

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26360 Dokument-Nr. 26360

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26360

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Achim Diergarten schrieb am 30.08.2018

Leider unterschlagen die Autoren dieses Artikels, dass der BGH das Urteil des OLG Koblenz in weiten Teilen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen hat. Dies war vor allem der Tatsache geschuldet, dass hier Verwirkung eingetreten sein dürfte, dieser Einwand der Beklagten aber nicht vom OLG ausreichend gewürdigt wurde. Unter diesem Aspekt ergibt sich nämlich aus der Entscheidung des BGH ein ganz anderes Bild, und zwar, dass ein Widerruf sehr wohl - wenn nicht verjährt - so aber doch verwirkt sein kann.

Achim Diergarten

- Rechtsanwalt -

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?