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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.03.2014
- XII ZB 234/13 -
Kosten für erweitertes Umgangsrecht kann zur Reduzierung der Barunterhaltszahlung führen
Erweitertes Umgangsrecht muss einer Mitbetreuung gleichen
Gleicht ein erweitertes Umgangsrecht einer Mitbetreuung, so können die dadurch entstehenden Kosten zu einer Reduzierung der Barunterhaltszahlung führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Vater einer minderjährigen Tochter aufgrund der ihm durch das erweiterte Umgangsrecht entstehenden Zusatzkosten weniger
Amtsgericht verneinte Berücksichtigung des erweiterten Umgangs, Oberlandesgericht bejahte sie
Während das Amtsgericht Marburg das erweiterte Umgangsrecht im Rahmen des Kindesunterhalts unberücksichtigt ließ, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M., dass der deutlich erweiterte Umgang in der Unterhaltsfrage mit einbezogen werden musste. Die
Bundesgerichtshof hielt Berücksichtigung des erweiterten Umgangs für zulässig
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die wirtschaftliche Belastung eines Unterhaltspflichtigen aufgrund eines erweiterten Umgangs zu einer Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppierungen der Düsseldorfer Tabelle führen kann, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinaus gehendes Umgangsrecht wahrnimmt. Das Umgangsrecht müsse dabei einer Mitbetreuung gleichen. Statt der Herabstufung könne alternativ auf eine nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien ansonsten gebotene Hochstufung in eine höhere Einkommensgruppierung verzichtet werden.
Keine Minderung des Unterhaltsbedarfs aufgrund erweiterten Umgangs
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs führe der Umgang mit einem minderjährigen Kind nicht notwendigerweise zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Marburg, Beschluss vom 23.10.2012
[Aktenzeichen: 74 F 211/11 UK] - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.04.2013
[Aktenzeichen: 2 UF 394/12]
- Kindesunterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes durch beide Elternteile
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.02.2007
[Aktenzeichen: XII ZR 161/04]) - Kindesunterhalt: Sechs Übernachtungen beim Vater bleiben ohne Bedeutung für die Unterhaltspflicht
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 26.10.2006
[Aktenzeichen: 15 UF 64/06])
Jahrgang: 2014, Seite: 1958 NJW 2014, 1958 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2014, Seite: 325, Entscheidungsbesprechung von Martin Haußleiter und Barbara Schramm NJW-Spezial 2014, 325 (Martin Haußleiter und Barbara Schramm)
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Dokument-Nr. 18715
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