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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.05.2005
- XII ZR 296/01 -
Schwangerschaft allein kippt keinen Ehevertrag
Ein Ehevertrag, bei welchem die Ehepartner den gegenseitigen Verzicht auf Unterhaltsansprüche nach Scheitern der Ehe erklären, ist nicht schon deshalb sittenwidrig, weil die Frau bei Eheschließung hochschwanger ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
Im vorliegenden Fall schloss eine schwangere Frau ein paar Tage vor der Heirat mit ihrem Mann einen notariellen Ehevertrag. Die Schwangerschaft allein führe nicht zur Sittenwidrigkeit des Ehevertrages, so der BGH. Allerdings sei der Vertrag einer verstärkten richterlichen Kontrolle zu unterziehen, wenn sich herausstellt, dass der Vertrag auf Drängen des Mannes zustande kam und die Frau nur nachgegeben habe, weil sie ein Kind erwartete.
Vorinstanzen:
OLG Hamm und AG Soest
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.10.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion
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Dokument-Nr. 1099
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