wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2004
XII ZR 352/00 -

Gaststättenvertrag mit Wuchermiete: Angemessener marktüblicher Pachtzins ist tatsächlich vereinbarter Pacht gegenüberzustellen

BGH zu den Anforderungen an das Merkmal einer Sittenwidrigkeit

Die Sittenwidrigkeit eines gewerblichen Miet- oder Pachtvertrags setzt nicht nur ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete oder Pacht voraus, sondern auch eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten. Häufig treten diesbezüglich Bewertungs­schwierigkeiten auf. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine Gaststätte, die damals für 6.000 DM einschließlich Mehrwertsteuer und zuzüglich Nebenkosten verpachtet war. Eine Kaution in Höhe von 24.000 DM wurde in Form einer schriftlichen Bankbürgschaft gestellt.

Das Inventar der Gaststätte wurde zum Preis von 110.000 DM veräußert. Später wurde die Gaststätte an einen Dritten weiter verpachtet.

Stehen Leistung und Gegenleistung in auffälligem Missverhältnis zueinander, ist Vertrag als wucherähnliches Geschäft nichtig

Der Bundesgerichtshof verwies darauf, dass bei der Prüfung, ob ein Gaststättenvertrag ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung aufweist und der Vertrag bei Hinzutreten subjektiver Umstände deshalb als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, der angemessene ortsübliche beziehungsweise marktübliche Pachtzins für die Gebrauchsüberlassung der tatsächlich vereinbarten Pacht gegenüberzustellen ist. Ein Vertrag ist als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten. Ein auffälliges Missverhältnis besteht zumeist, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung und weitere sittenwidrige Umstände hinzukommen, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten. Ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung legt im allgemeinen den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung nahe.

Werbung

der Leitsatz

BGB §§ 138, 535 i.V. mit 581 a.F.

Besteht bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnis ein auffälliges Missverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete oder Pacht, kann hieraus allein noch nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden. Vielmehr bedarf es angesichts der häufig auftretenden Bewertungsschwierigkeiten der tatrichterlichen Prüfung, ob dieses Missverhältnis für den Begünstigten subjektiv erkennbar war (im Anschluss an Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - NJW 2002, 55).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2005
Quelle: ra-online (vt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Mietvertrag (Gewerberaum) | Gewerberaummietvertrag | Pachtvertrag | Wucher
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2004, Seite: 1453
GE 2004, 1453
 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2006, Seite: 1013, Entscheidungsbesprechung von Michael Schmid
IMR 2006, 1013 (Michael Schmid)
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2005, Seite: 26
MDR 2005, 26
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2004, Seite: 3553
NJW 2004, 3553
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2004, Seite: 907
NZM 2004, 907
 | Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)
Jahrgang: 2005, Seite: 94
ZfIR 2005, 94
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2005, Seite: 29
ZMR 2005, 29

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 130 Dokument-Nr. 130

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil130

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?