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Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2023
- B 10 KG 1/22 R -
Kein Kindergeld bei Telefonkontakt zur Mutter im Ausland
Kindergeld für sich selbst erhalten nur Vollwaise oder Kinder ohne Kenntnis des Aufenthaltsorts ihrer Eltern
Kindergeld für sich selbst können Kinder nur erhalten, wenn sie Vollwaise sind oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennen. Kein Kindergeld beanspruchen kann ein Kind, wenn es gelegentlich mit seiner Mutter im Ausland telefonieren und sich dabei nach ihrem Aufenthaltsort erkundigen kann. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Der Kläger hatte
Kenntnis einer postalischen Adresse oder eines „verstetigten“ Aufenthalts nicht erforderlich
Ein Kind kennt den Aufenthalt seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2023
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33584
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