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Bundessozialgericht, Urteil vom 14.03.2018
- B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R -
Geschäftsführer einer GmbH ist regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Nicht abhängige Beschäftigung liegt nur bei Mehrheitsgesellschaftern vor
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als Beschäftigter der GmbH anzusehen ist und daher der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Ein
Grad der rechtlich durchsetzbaren Einflussmöglichkeiten auf Beschlüsse der Gesellschafterversammlung entscheidend
Im ersten Fall verfügte der klagende
Hinweise zur Rechtslage
§ 7 Absatz 1 SGB IV
Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2018
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 25676
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