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Bundessozialgericht, Urteil vom 18.06.2008
- B 14 AS 46/07 R -
Bundessozialgericht: Verpflegung durch Eltern führt nicht zur Kürzung von Alg II
Verpflegung wurde als Einkommen berücksichtigt
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Verpflegung, die eine Bezieherin von Alg II, die im Haushalt der Eltern lebt, erhält, nicht als Einkommen berücksichtigt werden darf. Die Entscheidung betraf den Zeitraum 2005. Nach einer neuen Regelung vom 17. Dezember 2007 wäre eine Anrechnung möglich. Diese Regelung war hier aber noch nicht anwendbar. Das Bundessozialgericht ließ offen, ob die Neuregelung überhaupt rechtmäßig ist.
Die im Jahre 1985 geborene Klägerin lebte zu Beginn des Jahres 2005 in einer
Richter: Regelleistung durfte nicht gekürzt werden
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Beklagte für die streitige Zeit die Regelleistung im Hinblick auf die Verpflegung im Haushalt der Eltern nicht kürzen durfte. Dies folgt - wie in der am selben Tag entschiedenen Sache - bereits daraus, dass es in der hier streitigen Zeit für eine Berücksichtigung von Verpflegung als
Richter melden rechtliche Bedenken gegen § 2 Abs. 5 Alg II-Verordnung vom 17. Dezember 2007 an
Zwar lässt die auf den streitigen Zeitraum noch nicht anwendbare Regelung in § 2 Abs. 5 Alg II-Verordnung vom 17. Dezember 2007 die Berücksichtigung von Vollverpflegung als
Hinweise zur Rechtslage:
§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II:
"Als
§ 9 Abs. 5 SGB II:
"Leben Hilfebedürftige in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 27/08 des BSG vom 18.06.2008
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Dokument-Nr. 6237
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