wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.2/0/5(6)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007
B 14/7b AS 50/06 R -

ALG II: Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen

Auch Minikosten sind grundsätzlich zu erstatten

Das Bundessozialgericht hat eine "Bagatellgrenze" von sechs Euro verworfen, die die Arbeitsgemeinschaft der Stadt Augsburg für die Erstattung von Fahrtkosten festgelegt hatte. Damit gab des Gericht einem Augsburger recht, der vom Jobcenter 3,52 Euro wiederhaben wollte: Fahrgeld für einen Pflichttermin beim Amt.

Im zugrunde liegenden Fall wandte sich ein Alg II-Empfänger (Kläger) gegen die Arge (Beklagte). Dieses wollte Reisekosten erst oberhalb einer Bagatellgrenze von 6,00 € erstatten. Der Kläger nahm nach Aufforderung durch die Beklagte bei dieser zwei Beratungstermine wahr und verlangte anschließend Erstattung der hierdurch entstandenen Fahrtkosten in Höhe von jeweils 1,76 €. Dies lehnte die Beklagte ab. Sie machte geltend, die Erstattung von Reisekosten sei eine Ermessensleistung; sie erstatte Reisekosten erst oberhalb einer Bagatellgrenze von 6,00 €. Das SG hat die hiergegen gerichtete Klage abgewiesen.

Das Bayerisches Landessozialgericht verurteilte das Jobcenter, den Erstattungsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Der Leistungsträger habe bei der Ausübung des Ermessens die Höhe der Belastung und die Vermögensverhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen. Die Beklagte müsse die Bagatellgrenze in Relation zum Tagessatz eines Alg II-Empfängers festsetzen oder bei der Erstattung von Fahrtkosten für die Wahrnehmung von Beratungsterminen u. U. mehrere Termine zusammenfassen.

Das Bundessozialgericht wies die Revision der beklagten Arge zurück. Das Landessozialgericht habe die Arge zu Recht verpflichtet, über die Erstattung der dem Kläger entstandenen Fahrtkosten erneut zu entscheiden. Das Landessozialgericht sei zwar ohne weiteres davon ausgegangen, dass die Kosten bei der Wahrnehmung von Beratungsterminen im Rahmen der Meldepflicht nach § 59 SGB II iVm § 309 SGB III angefallen seien, während hier die Wahrnehmung eines Beratungsangebots i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II i.V.m. §§ 29, 30 SGB III näher liege. In beiden Fällen hätte die Beklagte aber über die Übernahme der Reisekosten eine ermessensfehlerfreie Entscheidung treffen müssen; dem würden die angefochtenen Entscheidungen nicht gerecht. Hier hätte die Beklagte vor allem die durch das Alg II vorgezeichneten finanziellen Möglichkeiten in Rechnung stellen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2008
Quelle: ra-online

Vorinstanzen:
  • Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.08.2006
    [Aktenzeichen: L 7 AS 93/06]
  • Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 22.05.2006
    [Aktenzeichen: S 1 AS 601/05]
Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Arbeitslosengeld II | ALG II | Bagatelle | Bagatellgrenze | Fahrtkosten | Fahrkosten | Reisekosten | Hartz IV

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5311 Dokument-Nr. 5311

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5311

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.2 (max. 5)  -  6 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Maik Harisch schrieb am 30.01.2014

ich mache eine weiterbildung und die haben mir eine erstattungs grenze in der höhe von 130€ festgelegt nach den Bundesreisekosten gesetz. ich bin Hartz 4 empfänger.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?