Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.10.2017
- B 4 AS 34/16 R -
BSG: Keine Anrechnung von Gutscheinwerten auf Leistungsnachzahlung nach alleiniger Aufhebung des Sanktionsbescheids
Ausgabe von Gutscheinen als Sachleistung stellt eigenständigen Verwaltungsakt dar
Erhält ein ALG-II-Empfänger aufgrund eines Sanktionsbescheides keine Regelleistung mehr, dafür aber Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen, so wird der Wert der Gutscheine bei alleiniger Aufhebung des Sanktionsbescheides nicht auf die Leistungsnachzahlung angerechnet. Die Ausgabe der Gutscheine stellt als Sachleistungen ein eigenständiger Verwaltungsakt dar. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Pflichtverletzung erhielt ein ALG-II-Empfänger für die Monate April und Mai 2010 keine Regelleistungen. Nach persönlicher Vorsprache des Leistungsempfängers erhielt er dafür aber
Unzulässige Anrechnung der Gutscheinwerte auf Leistungsnachzahlungen
Das Bundessozialgericht entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung des Landessozialgerichts auf. Dem Kläger stehe ein Anspruch auf ungekürzte Leistungsnachzahlung zu. Es sei unzulässig die Gutscheinwerte auf die Nachzahlungen anzurechnen. Die Aushändigung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2018
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Neubrandenburg, Gerichtsbescheid vom 29.01.2013
[Aktenzeichen: S 15 AS 1535/10] - Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30.08.2016
[Aktenzeichen: L 10 AS 200/13]
Jahrgang: 2018, Seite: 656 NJW 2018, 656 | Neue Zeitschrift für Sozialrecht (NZS)
Jahrgang: 2018, Seite: 153 NZS 2018, 153
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26391
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26391
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.