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Bundessozialgericht, Urteil vom 15.12.2005
- B 7a AL 10/05 R -
Kein Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfällen wegen abnehmender Akzeptanz eines Produkts
Die Klägerin, ein Unternehmen, das seit 1922 medizinische Rheumabandagen aus Katzenfellen herstellt und vertreibt, begehrte die Gewährung von Kurzarbeitergeld.
Die Arbeitsausfälle beruhten im Wesentlichen auf der veränderten Akzeptanz des von ihm hergestellten Produkts in der Bevölkerung. Hierfür spricht bereits die Tatsache, dass das Unternehmen seit 1989 über acht Jahre hinweg in regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen für seine Beschäftigten Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen musste und die Produktion insgesamt kontinuierlich rückläufig war.
Das Bundessozialgericht entschied, dass ein allgemeiner soziokultureller Akzeptanzverlust eines Produkts nicht als wirtschaftliche Ursache im Sinne der Vorschriften über die Gewährung von Kurzarbeitergeld anzusehen ist. Die hier eingetretenen Arbeitsausfälle beruhten zudem auch nicht auf einem unabwendbaren Ereignis. Die beklagte Bundesagentur für Arbeit hat deshalb ab dem Jahr 1997 die Gewährung von Kurzarbeitergeld zu Recht abgelehnt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 31/05 des BSG vom 15.12.2005
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Dokument-Nr. 1493
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