wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundessozialgericht, Urteil vom 22.03.2012
B 8 SO 30/10 R -

Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe möglich

Sozialamt muss Kosten für Montessori-Therapie für behinderten Grundschüler im Einzelfall übernehmen

Die Montessori-Therapie, die durch gezielte Maßnahmen die Förderung der Gesamtentwicklung der Persönlichkeit eines Kindes zum Ziel hat, um dieses an einer selbstverantwortlichen Bewältigung der täglichen Lebenssituation heranzuführen, kann eine im Einzelfall geeignete und erforderliche Maßnahme sein, um einem geistig behinderten Kind die Schulausbildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dies entschied das Bundessozialgericht.

In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um Leistungen an eine 1998 geborene Klägerin, die zum Zeitpunkt ihrer Einschulung unter einer ausgeprägten rezeptiven und expressiven Sprachentwicklungsverzögerung mit auditiver Gedächtnisschwäche litt.

Sozialhilfeträger lehnt Kostenübernahme für Montessori-Einzeltherapie für mehr als vier Monate ab

Der beklagte Landkreis übernahm als Sozialhilfeträger lediglich für die ersten vier Monate des Grundschulbesuchs die Kosten für eine Stunde Montessori-Einzeltherapie pro Woche, lehnte aber eine darüber hinausgehende Eingliederungshilfe ab, weil diese nachrangig gegenüber Leistungen der Schule sei und zu einer angemessenen Schulbildung auch pädagogische Maßnahmen wie die Montessori-Therapie gehörten.

Sozialhilfeträger muss Leistungen, dessen Bedarf nicht tatsächlich durch die Schule gedeckt ist, gewähren

Dieser Auffassung ist das Bundessozialgericht nicht gefolgt. Bei der Montessori-Therapie handelt es sich um eine den Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer in der Schule lediglich unterstützende Tätigkeit, die jedenfalls auch zu den Aufgaben der Sozialhilfeträger zählt. Bei Maßnahmen außerhalb des Kernbereichs der Schulausbildung haben die Sozialhilfeträger nachrangig gegenüber den Leistungen der Schule Hilfen zu gewähren, soweit und solange der Bedarf des Kindes nicht tatsächlich durch die Schule gedeckt ist; ein Ausgleich hat gegebenenfalls intern zwischen dem Sozialhilfeträger und der Schulverwaltung zu erfolgen.

LSG muss klären, ob Montessori-Therapie tatsächlich geeignete und erforderliche Eingliederungshilfe darstellt

Im vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall konnte jedoch nicht endgültig entschieden werden, weil unter anderem ausreichende tatsächliche Feststellungen des Landessozialgerichts dazu fehlten, ob die allgemein vom Landessozialgericht für geeignet erachtete Montessori-Therapie im Einzelfall für die Klägerin auch eine geeignete und erforderliche Eingliederungshilfe dargestellt hat. Hierzu hätte es genauerer Ermittlungen und Feststellungen dazu bedurft, wie die Klägerin im Einzelnen betreut worden ist und wie sich diese Betreuung auf die Lernfähigkeit und das Lernverhalten auswirken sollte und konnte. Leistungen der zuständigen Krankenkasse kamen allerdings nicht in Betracht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2012
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: behindertes Kind | Behinderung | Behinderte | Eingliederungshilfe | Kostenübernahme | Schule

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13300 Dokument-Nr. 13300

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13300

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?