wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.12.2023
1 BvR 1803/22 und 1 BvR 2058/22 -

Eilanträge zweier Tele­kommunikations­unternehmen gegen das entschädigungslose Sonder­kündigungs­recht erfolglos

Dargelegte Nachteile rechtfertigen keinen Erlass einer einstweiligen Anordnung

Im Zusammenhang mit den Neuregelungen für das Kabelfernsehen hat das Bundes­verfassungs­gericht die Eilanträge von zwei Tele­kommunikations­unternehmen zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen errichten und betreiben Breitbandnetze zur Versorgung von Haushalten mit Kabelfernsehen. Dazu haben sie mit Wohnungswirtschaftsunternehmen langfristige Bezugsverträge abgeschlossen. Mit ihren Verfassungsbeschwerden und ihren damit verbundenen Eilanträgen wenden sich die Beschwerdeführerinnen unmittelbar gegen § 230 Abs. 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese Vorschrift räumt den Parteien solcher Bezugsverträge ab dem 1. Juli 2024 ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht ein.

Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht gegeben

Die Beschwerdeführerinnen haben nicht hinreichend dargelegt, dass ihnen durch ein Abwarten bis zum Abschluss ihrer Verfassungsbeschwerdeverfahren schwere Nachteile im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG entstehen. Eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden steht noch aus. Eine Aussetzung einer gesetzlichen Regelung, die Gewerbetreibende betrifft, kommt insbesondere in Betracht, wenn die unmittelbare Gefahr besteht, dass der Gewerbebetrieb unter Geltung und Vollzug der gesetzlichen Regelung vollständig zum Erliegen käme und ihm dadurch ein irreparabler Schaden entstünde. Eine solche drohende Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz behaupten die Beschwerdeführerinnen nicht. Sie ergibt sich auch nicht aus ihrem sonstigen Vortrag. So unterfällt nur ein Teil der Wohneinheiten, die die Beschwerdeführerinnen mit Telekommunikationsdiensten versorgen, dem jetzt durch § 230 Abs. 5 TKG in Frage gestellten Geschäftsmodell. Ein vollständiges Erliegen des Geschäftsbetriebs ist damit nicht zu befürchten.

Auch irreparable Schädigung des Kundenstamms weder dargetan noch ersichtlich

Eine irreparable Schädigung des Kundenstamms der Beschwerdeführerinnen ist ebenfalls weder dargetan noch sonst ersichtlich. Ein Teil der Kundenbeziehungen ist von der angegriffenen Rechtsänderung von vornherein nicht betroffen. Im Übrigen verweisen die Beschwerdeführerinnen selbst darauf, es bestehe die Aussicht, ersatzweise neue Verträge mit den bisherigen Geschäftspartnern oder mit neuen Kunden abzuschließen. Soweit die Beschwerdeführerinnen vortragen, die vorhandenen Geschäftsbeziehungen könnten nur zu deutlich schlechteren Konditionen fortgesetzt werden, reicht dies ebenfalls nicht aus. In tatsächlicher Hinsicht bleibt unklar, in welchem Umfang die Konditionen ungünstiger sind und wie sich dies prognostisch auf den Umsatz und das Betriebsergebnis der Beschwerdeführerinnen auswirken würde. In rechtlicher Hinsicht gilt, dass allein wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2024
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Staatsrecht | Verfassungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33591 Dokument-Nr. 33591

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33591

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?