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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.03.2010
- 1 BvR 3163/09 -
BVerfG: Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß
Keine Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
Die Anrechnung von Kindergeld als leistungsminderndes Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II auf „Hartz IV-Leistungen“ ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Der 1994 geborene Beschwerdeführer lebte mit seinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem so genannten „Hartz IV-Gesetz“ (SGB II) und bezog Sozialgeld. Das
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Nur teilweise Anrechnung des Kindergeldes zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht nötig
Die vollständige
Keine Ungleichbehandlung erkennbar
Die volle
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2010
Quelle: ra-online, BVerfG
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Dokument-Nr. 9464
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