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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.10.2009
- 2 BvE 4/08 -
Keine Zustimmung des Deutschen Bundestages für erneuten KFOR-Einsatz der Bundeswehr notwendig
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes nach kosovarischen Unabhängigkeitserklärung ohne erneute Zustimmung zulässig
Für die Bundesregierung besteht keine Notwendigkeit vor einem erneuten KFOR-Einsatz der Bundeswehr im Kosovo die Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und verwarf damit einen gegen die Bundesregierung gerichteten Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Seit 1999 beteiligt sich die
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht zu beanstanden
Das Bundesverfassungsgericht hat den gegen die Bundesregierung gerichteten Antrag gemäß § 24 BVerfGG verworfen. Nach dieser Vorschrift können Anträge durch einstimmigen Beschluss des Gerichts verworfen werden, wenn sie unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind. Der Senat beanstandet die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo nicht. Von Verfassungs wegen gab es keine Verpflichtung der Bundesregierung, unverzüglich eine erneute
Zustimmungsbeschluss des Deutschen Bundestages unter bestimmten Aspekten erforderlich
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die
UNO-Mandat für die KFOR-Mission immer noch gültig
Auch nach der kosovarischen Unabhängigkeitserklärung durfte der Bundeswehreinsatz auf Grundlage der zuvor erteilten parlamentarischen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2009
Quelle: ra-online, BVerfG
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Dokument-Nr. 8660
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