Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.05.2010
- 2 BvR 769/10 -
BVerfG: Straftäter muss nicht sofort aus Sicherungsverwahrung entlassen werden
Gericht trotzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Ein seit über zehn Jahren in Sicherungsverwahrung befindlicher Straftäter muss vorerst nicht freigelassen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung ab.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls befindet sich seit über 10 Jahren in der
Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die durch das - nach Ablehnung des Antrags auf Verweisung an die Große Kammer am 10. Mai 2010 nunmehr endgültige - Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur
Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit wiegt schwerer als Beendigung der Freiheitsentziehung des Beschwerdeführers
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur dann in Betracht, wenn die für den Erlass sprechenden Gründe deutlich überwiegen. Diese Folgenabwägung hat im vorliegenden Fall ergeben, dass das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit im Fall der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde das Interesse des Beschwerdeführers an der Beendigung der Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) für den Fall des Erfolgs seiner Verfassungsbeschwerde überwiegt. Die Fachgerichte haben ihre Annahme, dass von dem Beschwerdeführer Straftaten des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und ähnliche Delikte drohten, nachvollziehbar begründet. In Anbetracht dessen und angesichts der Schwere der drohenden Taten kann ein Überwiegen der für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe nicht festgestellt werden.
Sofortige Freilassung des Beschwerdeführers von Verfassungs wegen nicht geboten
Das Bundesverfassungsgericht hat damit nochmals seine - bereits in einem ähnlichen Beschluss vom 22. Dezember 2009 angedeutete - Linie bekräftigt, dass die durch das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 zur
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2010
Quelle: ra-online, Bundesverfassungsgericht
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9744
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9744
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.