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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.03.2006
- 1 C 3.05 und 1 C 11.05 -
Zwangsgeld gegen Fluggesellschaft aufgehoben
Die im Jahr 2002 gegen die Fluggesellschaft British Airways ausgesprochene Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1000 Euro wegen unzulässiger Beförderung von Fluggästen sind rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die entsprechenden Bescheide der Grenzschutzdirektion Koblenz wegen deren fehlender sachlicher Zuständigkeit aufgehoben und die beklagte Bundesrepublik Deutschland zur Rückzahlung des Zwangsgelds verurteilt.
Das Gericht hat damit im Ergebnis die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.
Zwar hat das inzwischen außer Kraft getretene Ausländergesetz zur Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern gegen Fluggesellschaften ermächtigt, die Ausländer ohne erforderlichen Pass oder ohne erforderliches Visum ins Bundesgebiet beförderten (§ 74 Abs. 2, § 63 Abs. 4 Nr. 2 AuslG; vgl. jetzt § 63 Abs. 2 und 3 AufenthaltsG). Das Bundesministerium des Innern hätte aber die Grenzschutzdirektion Koblenz mit der Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern gegen Beförderungsunternehmen nur durch eine Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes von 1994 (jetzt: § 58 Abs. 1 Bundespolizeigesetz) betrauen dürfen. Das ist seinerzeit nicht geschehen, sondern erst durch eine Verordnungsänderung im Juni 2005. Die im Jahr 2001 erfolgte Zuständigkeitsübertragung durch nicht veröffentlichten Behördenerlass genügte hierfür nicht.
Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts haben Auswirkungen auf zahlreiche weitere noch anhängige Zwangsgeldverfahren auch gegen andere Fluggesellschaften. Allein gegen British Airways sind damals über 40 – nach diesen Entscheidungen rechtswidrige – Zwangsgeldbescheide über insgesamt mehr als 70 000 Euro ergangen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 13/06 des BVerwG vom 14.03.2006
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Dokument-Nr. 2073
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