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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.03.2023
- 10 C 6.21 -
Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Bundesjustizministerium in einem Ermittlungsverfahren
Informationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar
Das Bundesministerium der Justiz muss keinen Informationszugang zu Unterlagen gewähren, die ein beim Generalbundesanwalt geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren betreffen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger, ein eingetragener Verein zur Förderung der Informationsfreiheit, beantragte beim früheren Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den
Informationsfreiheitsgesetz nicht anwendbar - Bundesjustizministerium als Organ der Rechtspflege tätig
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ist nicht eröffnet, weil er sich allein auf die materielle Verwaltungstätigkeit der Behörden und sonstigen Stellen des Bundes bezieht. Demgegenüber gehören die begehrten Informationen zum Tätigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz als Aufsichtsbehörde hinsichtlich des Generalbundesanwalts als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32778
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