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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.12.2021
- 2 A 7.21 -
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland
Schwerwiegende Verletzung der Verfassungstreuepflicht begründet Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Ein Beamter, der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland dadurch leugnet, dass er in einem Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises durchgehend "Königreich Bayern" statt "Bundesrepublik Deutschland" angibt, verletzt in schwerwiegender Weise seine Verfassungstreuepflicht und kann deshalb im Disziplinarwege aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Beklagte ist Regierungsobersekretär im Bundesdienst und wird beim Bundesnachrichtendienst verwendet. Im Jahr 2017 hat der Bundesnachrichtendienst Kenntnis davon erlangt, dass der Beklagte im Juli 2015 beim Landratsamt Starnberg einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei u.a. als Geburts- und Wohnsitzstaat jeweils "Königreich Bayern" angegeben und sich auf das "RuStaG Stand 1913" (= Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913) bezogen hat.
BVerwG: Verhalten stellt schwerwiegende Verletzung der Verfassungstreuepflicht dar
Auf die vom BND erhobene Disziplinarklage hat das Bundesverwaltungsgericht den beklagten Beamten aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Es hat zur Begründung insbesondere ausgeführt: Mit dem oben beschriebenen Verhalten stellt ein
Verhalten typisch für die "Reichsbürger"-Szene
Zugleich ist ein solches Verhalten typisch für die sogenannte Reichsbürger-Szene, die gerade durch diese Leugnung gekennzeichnet ist. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31143
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