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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.1990
- 2 C 50/88 -
Lehrer darf während des Schulunterrichts keine Anti-Atomkraft-Plakette tragen
Unzulässiger Eingriff in den Meinungsbildungsprozess der Schüler
Einem Lehrer ist es während des Schulunterrichts untersagt, eine Anti-Atomkraft-Plakette zu tragen. Denn dadurch greift er in unzulässiger Weise in den Meinungsbildungsprozess der Schüler ein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang des Jahres 1977 trug ein
Verbot des sichtbaren Tragens der Anti-Atomkraft-Plakette während des Schuldienstes rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht entschied gegen den
Unzulässiger Eingriff in den Meinungsbildungsprozess der Schüler
Durch die Plakette habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (zt/NJW 1990, 2265/rb)
Jahrgang: 1990, Seite: 703 DÖV 1990, 703 | Zeitschrift: Das Deutsche Verwaltungsblatt (DVBl)
Jahrgang: 1990, Seite: 644 DVBl 1990, 644 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1990, Seite: 2265 NJW 1990, 2265 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 1990, Seite: 972 NVwZ 1990, 972
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Dokument-Nr. 20811
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