Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.07.2021
- 4 A 13.19 -
Klagen gegen Höchstspannungsfreileitung durch Birkenwerder erfolglos
Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine 380-kV-Freileitung von Neuenhagen nach Henningsdorf abgewiesen.
Die Leitung ist der östliche Abschnitt des Gesamtvorhabens "380-kV-Nordring Berlin", ein Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz. Die planfestgestellte Leitung soll teils im Verbund mit der Autobahn A 10 und weit überwiegend auf der Trasse einer bestehenden und künftig abzubauenden
BVerwG bejahrt Bedarf für die Leitung
Die Klagen der Gemeinde Birkenwerder, eines Umweltverbandes und Privater gegen den
Trassenführung frei von Abwägungsfehlern
Die Verlegung eines Erdkabels oder andere Kabellösungen etwa eine Einhausung entlang einer Lärmschutzwand schieden von Rechts wegen aus, weil das Energieleitungsausbaugesetz die Errichtung von Freileitungen vorsieht. Der
Masten werden auf Grundstücke auch nicht erdrückend wirken
Nach Auffassung des BVerwG durfte der Planfeststellungesbeschluss auch berücksichtigen, dass die gewählte Trasse durch die Bestandstrasse vorbelastet ist und die Leitung gebündelt mit der Autobahn geführt wird. Die Alternativtrassen wären dagegen teurer gewesen, hätten einen Landschaftsraum neu in Anspruch genommen und ein unionsrechtlich geschütztes FFH-Gebiet gequert. Die kleinräumigen Situationen sind fehlerfrei bewältigt. Insbesondere werden die Masten auf die Grundstücke der Kläger nicht erdrückend wirken.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30612
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30612
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.