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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.12.2023
- 4 CN 4.22, 4 CN 5.22 und 4 CN 6.22 -
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft werden
Rechtsstreit um Kohlekraftwerk Datteln 4 geht in eine weitere Runde
Das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Das Oberverwaltungsgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Standortalternativenprüfung für das Kraftwerk im Regionalplan fehlerhaft ist und die angenommenen Mängel unmittelbar auf die bauleitplanerische Abwägung durchschlagen.
Nachdem ein erster
OVG erklärte Bebauungsplan für unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht hat den
BVerwG: Neuer Bebauungsplan ist noch einmal zu prüfen
Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Es hat die angefochtenen Urteile aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Bei der regionalplanerischen Standortfestlegung handelt es sich nicht um ein Ziel, sondern lediglich um einen Grundsatz der Raumordnung; sie ist folglich bei der Abwägung zu berücksichtigen. Eine darauf bezogene Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht nicht vorgenommen. Zu Unrecht hat das Oberverwaltungsgericht angenommen, dass der Suchraum für alternative Standorte auf den gesamten Zuständigkeitsbereich des Regionalverbands Ruhr zu erstrecken ist. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33572
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