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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.05.2011
- 5 C 10.10 -
BVerwG: Kindergeld für Geschwister nicht als Einkommen anrechenbar
Kindergeld ist eine für das jeweilige Kind bestimmte Leistung und eine Anrechnung daher rechtswidrig
Das Kindergeld, das für die Geschwister eines untergebrachten Kindes gezahlt wird, darf nicht bei der Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags zum Einkommen der Eltern angerechnet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun mit Urteil entschieden.
Im vorliegenden Fall lebt der Kläger als allein verdienender Elternteil mit seiner zweiten Ehefrau und zwei gemeinsamen Kindern (geboren 1995 und 1998) zusammen. Für diese
Kostenbeitragsbescheid aufgehoben
Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist dem gefolgt. Es hat der Klage stattgegeben und den Kostenbeitragsbescheid aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat sich dieser Begründung nicht angeschlossen, aber die Berufung des beklagten Landkreises zurückgewiesen, weil ein
Heranziehung des Kindergeldes rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen der Vorinstanzen im Ergebnis bestätigt. Die Heranziehung des Klägers zu einem Kostenbeitrag ist schon deshalb rechtswidrig, weil der Beklagte das Geschwisterkindergeld nicht zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- VGH Stuttgart: Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern
(Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2009
[Aktenzeichen: 12 S 1550/07, 12 S 1603/07 und 12 S 567/08]) - Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 08.11.2006
[Aktenzeichen: 7 K 2229/06]
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Dokument-Nr. 11620
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