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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.06.2022
- 6 C 11.20 -
Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des Bundesrechnungshofs über die Bundeskunsthalle
Äußerungen als Werturteil einzustufen
Der frühere kaufmännische Geschäftsführer der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (Bundeskunsthalle) kann von der beklagten Bundesrepublik weder den Widerruf noch die Richtigstellung von Äußerungen in einem Bericht des Bundesrechnungshofs verlangen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger war seit 1993 bei der Bundeskunsthalle beschäftigt, zuletzt als kaufmännischer Geschäftsführer. Diese wurde im Jahr 2007 durch den
Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung
Das Bundesverwaltungsgericht hat die hiergegen gerichtete Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger kann die begehrten Widerrufe und Richtigstellungen nicht verlangen. Die Rechtmäßigkeit von
Unzutreffende Widergabe der Äußerungen durch den Kläger
Den hier geltend gemachten Anträgen auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31941
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