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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.05.2023
- 7 A 7.22 -
Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos
Überschaubare Reduzierung der Wassermenge aufgrund der erforderlichen Neubaumaßnahme sind entschädigungslos hinzunehmen
Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Staustufe Obernau (Main) ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der von der Eigentümerin sowie der Betreiberin und Stromvermarkterin eines an die bestehende Staustufe angegliederten Wasserkraftwerks angegriffene
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht zu beanstanden
Dass in der
BVerwG sieht keine beachtlichen Abwägungsfehler
Das Bundesverwaltungsgericht hat insoweit keinen beachtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2023
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32946
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