wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.05.2021
7 C 4.20 -

Luftreinhalteplan für Hamburg ist fortzuschreiben

Weitere Fahrverbote in Hamburg nicht ausgeschlossen

Der Luftreinhalteplan für Hamburg muss zur Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) erneut fortgeschrieben werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger ist ein Umweltverband. Er begehrt die weitere Fortschreibung des zuletzt 2017 überarbeiteten Luftreinhalteplans der beklagten Freien und Hansestadt Hamburg. Er macht geltend, die bislang geplanten Maßnahmen seien für eine möglichst schnelle Einhaltung des NO2-Grenzwerts nicht ausreichend. Es bedürfe der Aufnahme von Dieselfahrverboten in den Plan.

OVG: Luftreinhalteplan ist um "zweite Planungsstufe" zu ergänzen

Das Oberverwaltungsgericht hat die Beklagte verurteilt, den Luftreinhalteplan unter Beachtung seiner Rechtsauffassung so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts enthält. Die Beklagte habe angesichts der im Luftreinhalteplan erst für das Jahr 2025 prognostizierten sicheren Einhaltung des Grenzwerts die Festlegung von Dieselfahrverboten mit unzureichender Begründung als unverhältnismäßig abgelehnt. Die von ihr im gerichtlichen Verfahren vorgelegten neuen Prognosen eines zügigeren Rückgangs der NO2-Belastung seien fehlerhaft. Maßgeblich seien hier zudem die Mess- und Prognosewerte in 1,5 m Höhe, nicht die niedrigeren Werte in 4 m Höhe. Der Plan sei zu ergänzen um eine "zweite Planungsstufe" mit Maßnahmen für den Fall, dass sich die NO2-Belastung künftig ungünstiger als prognostiziert entwickele.

BVerwG bestätigt Entscheidung des OVG überwiegend

Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil geändert und die Beklagte zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts verurteilt. In der Sache hat es die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts allerdings überwiegend bestätigt. Bundesrechtlich nicht zu beanstanden sind dessen Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten auf der Grundlage der dem Luftreinhalteplan zugrunde liegenden Prognose der Entwicklung der NO2-Belastung. Nichts anderes gilt, soweit das Oberverwaltungsgericht die neuen Prognosen der Beklagten deshalb als nicht hinreichend gesichert und somit fehlerhaft bewertet hat, weil die dabei in Ansatz gebrachte regionalisierte Pkw-Flottenzusammensetzung für Hamburg einen gegebenenfalls signifikanten Anteil nicht in der Stadt gemeldeter Fahrzeuge (Pendlerverkehr) unberücksichtigt lasse.

Eingeforderte zusätzlichen Maßnahmen auf einer zweiten Planungsstufe nicht geboten

Zutreffend ist ferner, dass hier nicht die Mess- und Prognosewerte in 4 m Höhe, sondern die höheren Werte in 1,5 m Höhe maßgeblich sind, unabhängig davon, ob die Anwohner in den hier in Rede stehenden Straßenzügen im Hochparterre oder ersten Obergeschoss wohnen. Nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben ist die Mess- und Prognosehöhe nicht nach der Lage von Wohnungen, sondern so zu bestimmen, dass die Gefahr unbemerkter Grenzwertüberschreitungen minimiert wird. Rechtlich nicht geboten sind jedoch die vom Oberverwaltungsgericht eingeforderten zusätzlichen Maßnahmen auf einer zweiten Planungsstufe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2021
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Umweltrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fahrverbot | Luftreinhalteplan | Nachbesserung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30332 Dokument-Nr. 30332

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30332

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?