Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.08.2006
- 8 B 121.05 -
Prinz Ernst August hat kein Anrecht auf enteignete Vermögenswerte
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Ernst August Prinz von Hannover keinen Anspruch auf eine erneute Sachentscheidung über seinen Antrag auf Rückübertragung besatzungshoheitlich enteigneter Vermögenswerte hat.
Nachdem sein Antrag auf Rückgabe des in Sachsen-Anhalt belegenen land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes und sonstigen Vermögens erfolglos war, hat Ernst August Prinz von Hannover unter Vorlage zweier Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation und des Staatlichen Archivdienstes der Russischen Föderation geltend gemacht, dass die unter der Herrschaft der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vorgenommenen Enteignungen seines Großvaters nicht statthaft gewesen seien, weil dessen Name auf einer Freigabeliste der SMAD (Liste „B“) stehe, die sich in dem Moskauer Archiv befinde. Seinen Antrag, das Restitutionsverfahren wieder aufzugreifen, lehnte die Behörde mit der Begründung ab, beide Schriftstücke enthielten inhaltlich unrichtige Erklärungen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg blieb erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen, weil die inhaltliche Richtigkeit der Schriftstücke nicht belegt worden ist.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 48/2006 des BVerwG vom 30.08.2006
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 2933
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2933
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.