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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2022
- 8 C 9.21 -
Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology
Ausschluss von Förderung stellt Verstoß gegen Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar
Eine Gemeinde darf die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung, mit der umweltpolitische Zielsetzungen verfolgt werden, nicht davon abhängig machen, dass Antragsteller eine Erklärung zur Distanzierung von der Scientology-Organisation abgeben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Im hier vorliegenden Fall beantragte die Klägerin eine Zuwendung zum Erwerb eines Pedelecs nach der "Förderrichtlinie Elektromobilität" der beklagten Landeshauptstadt München. Dabei gab sie die im Antragsformular enthaltene "Schutzerklärung in Bezug auf die Lehre von L. Ron Hubbard/Scientology" nicht ab. Damit erklärt der Zuwendungsempfänger, die Lehre von
BVerwG: Ausschluss von der Förderung verletzt Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil bestätigt. Die Beklagte darf die Förderung nicht von der Abgabe der Schutzerklärung abhängig machen. Erklärungen zur
Auch Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
Schließlich verstößt die Vorgehensweise der Beklagten gegen den allgemeinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2022
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31677
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