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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.10.2013
- BVerwG 2 C 16.12 -
Wahrscheinlichkeit von häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten schließt Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aus
BVerwG zur gesundheitlichen Eignung von Probebeamten
Eine Beamtin auf Probe, die ihre Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit anstrebt, ist gesundheitlich nicht nur dann ungeeignet, wenn ihre vorzeitige Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze überwiegend wahrscheinlich ist. Ihr fehlt die zum Abschluss der Probezeit erforderliche gesundheitliche Eignung auch dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Annahme rechtfertigen, sie werde bis zur Pensionierung häufige und erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten aufweisen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Dezember 1997 zur
Krankheitsbild steht positiver gesundheitlicher Eignungsprognose zum Ablauf der Probezeit entgegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entlassungsverfügung der Behörde aufgrund einer eigenen Beweisaufnahme bestätigt. Die prognostische Einschätzung der Behörde hinsichtlich der gesundheitlichen
OVG muss gesundheitliche Eignung der Klägerin anhand des neuen Prognosemaßstabs des BVerwG erneut prüfen
Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision der Klägerin das Urteil aufgehoben und das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dieses wird insbesondere erneut darüber zu entscheiden haben, ob die Klägerin nach dem neuen Prognosemaßstab zum maßgeblichen Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit gesundheitlich ungeeignet war. Bei der Beurteilung der gesundheitlichen
BVerwG wendet abgesenkten Prognosemaßstab auch auf chronische Erkrankungen an
Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an Urteile vom 25. Juli 2013 den zugunsten der Bewerber abgesenkten generellen Prognosemaßstab auch auf solche chronischen Erkrankungen angewendet, die zwar nicht zur vorzeitigen Zurruhesetzung führen, wohl aber regelmäßig erhebliche Ausfallzeiten zur Folge haben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 29.06.2009
[Aktenzeichen: 7 A 147.08] - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.09.2011
[Aktenzeichen: 6 B 20.09]
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Dokument-Nr. 17090
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