Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.11.2015
- BVerwG 2 C 20.14 und BVerwG 2 C 48.13 -
Keine Rückabwicklung der Pensionskürzung nach Versorgungsausgleich bei Unkenntnis über Tod des geschiedenen Ehepartners
Rückwirkende Aufhebung der Kürzung durch Regelungen des Versorgungsausgleichsgesetzes ausgeschlossen
Verstirbt der geschiedene Ehegatte eines Beamten oder Soldaten, ohne eine eigene Rente bezogen zu haben, so kann die Kürzung der Versorgungsbezüge bei dem Beamten oder Soldaten erst ab der Stellung eines Antrags aufgehoben werden. Eine Rückabwicklung der schon in der Vergangenheit erfolgten Kürzungen bleibt auch dann ausgeschlossen, wenn der Beamte oder Soldat keine Kenntnis von dem Tod des geschiedenen Ehegatten hatte. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Bei den Klägern des zugrunde liegenden Verfahrens handelt es sich um einen Beamten und einen Soldaten, die sich seit 1993 bzw. 1994 im Ruhestand befinden. Von Beginn ihres Ruhestandes an wurden ihre Pensionsbezüge gekürzt, weil bei der vorangegangenen
Individuelles Risiko des frühen Versterbens wird durch Entscheidung über Versorgungsausgleich dauerhaft auf beide Ehegatten verteilt
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das am 1. September 2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz auf die beiden Streitfälle Anwendung findet, weil die Kläger ihre Anträge erst nach diesem Datum gestellt haben. Nach den Regelungen des Versorgungsausgleichsgesetzes ist - anders als nach dem bis dahin geltenden Versorgungsausgleichshärtefallgesetz - eine rückwirkende Aufhebung der Kürzung ausgeschlossen. Dies ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, und zwar auch dann, wenn der geschiedene Ehegatte vor seinem Tode keine Rentenleistungen bezogen hat. Der Grund hierfür liegt in dem Institut der Ehe, das auch nach der
Ehepartner steht jederzeit Auskunftsanspruch gegen Rentenversicherungsträger des anderen Ehegatten zu
Eine von den Klägern geltend gemachte Ungleichbehandlung gegenüber nicht Geschiedenen sowie gegenüber Geschiedenen, die vor dem 1. September 2009 von dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2011
[Aktenzeichen: 5 K 1858/10] - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.2013
[Aktenzeichen: 4 S 221/13]
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.09.2013
[Aktenzeichen: 28 K 80.11]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21897
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21897
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.