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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.02.2009
- BVerwG 3 C 1.08 -
Entziehung der Fahrerlaubnis bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum
Vorherige medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nicht erforderlich
Bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum kann die Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung entzogen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen; gegenüber den Polizeibeamten gab er an, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich
Richter: Bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis fehlt die Eignung
Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Revision des Klägers zurückgewiesen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrgesetzes und § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung fehlt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/2009 des BVerwG vom 26.02.2009
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Dokument-Nr. 7514
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