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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.02.2014
- BVerwG 3 C 1.13 -
Inlandsfahrberechtigung mit ausländischer EU-Fahrerlaubnis kann nach Sperre nur bei Nachweis der Fahreignung erteilt werden
Berechtigung zur Nutzung eines EU-Führerscheins kann aufgrund einer isolierten Wiedererteilungssperre in Deutschland entfallen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, gegen den nach deren Erteilung wegen in Deutschland begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung eine isolierte Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69 a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) verhängt wurde, mit dieser Fahrerlaubnis erst dann wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt ist, wenn er den Nachweis erbringt, dass er seine Fahreignung wiedergewonnen hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte die gerichtliche Feststellung, dass er berechtigt sei, von seiner im Jahr 1996 in der Tschechischen Republik erworbenen
Landratsamt verneint Automatismus zur Aufhebung einer aberkannten Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist
Bei einer Verkehrskontrolle im Oktober 2010 wies der Kläger seinen tschechischen
Klage auf Inlandsfahrberechtigung mit tschechischem Führerschein erfolglos
Seine Klage auf Feststellung, dass er berechtigt sei, aufgrund seiner tschechischen
Inlandsfahrberechtigung gemäß § 28 Abs. 5 FeV kann nur mit Nachweis über Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zurückerlangt werden
Auch die Revision des Klägers blieb ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Berechtigung des Klägers, mit seiner 1996 in der Tschechischen Republik erworbenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2014
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht München, Urteil vom 22.11.2011
[Aktenzeichen: M 1 K 11.4477] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.11.2012
[Aktenzeichen: 11 BV 12.21]
- Wohnsitz in Deutschland: Kann erstmals in Tschechien erlangter Führerschein in Deutschland für ungültig erklärt werden?
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16.03.2010
[Aktenzeichen: 11 BV 09.2752]) - EU-Führerschein berechtigt nicht immer zum Fahren in Deutschland
(Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 06.04.2010
[Aktenzeichen: 1 Ss 25/10]) - Führerscheinumschreibungen im Ausland verhelfen nicht zur Fahrberechtigung
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.07.2009
[Aktenzeichen: 11 CS 09.1122])
Jahrgang: 2014, Seite: 2214 NJW 2014, 2214 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2014, Seite: 537 NZV 2014, 537
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Dokument-Nr. 17688
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