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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.08.2017
- BVerwG 3 C 12.16 -
Masterabschluss in Psychologie erfüllt Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapeutenausbildung
Erfordernis eines zusätzlichen Bachelorabschlusses in Psychologie nicht aus Vorschrift des Psychotherapeutengesetzes entnehmbar
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs in Psychologie an einer inländischen Universität die Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten erfüllt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens schloss 1996 ein Fachhochschulstudium zur Diplom-Sozialpädagogin ab und arbeitete in der Folgezeit in einer psychosozialen Beratungsstelle. Ab 2009 studierte sie berufsbegleitend im Masterstudiengang Psychologie an einer staatlich anerkannten Universität. Die Zulassung zum Masterstudium erfolgte mit der Auflage, verschiedene Brückenkurse zu belegen. Nach bestandener Abschlussprüfung, die das Fach Klinische Psychologie einschloss, verlieh ihr die Universität im September 2013 einen Mastergrad. Im Anschluss beantragte sie beim Beklagten die Prüfung ihrer Zugangsberechtigung für die
BVerwG bejaht erfüllte Voraussetzungen für Zugang zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile der Vorinstanzen geändert und den Beklagten zur Feststellung verpflichtet, dass die Klägerin die
Erläuterungen
* - Die Regelung lautet:
[...]
(2) Voraussetzung für den Zugang zu einer
1. für eine
a) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat, [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2017
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 17.03.2015
[Aktenzeichen: 3 K 1496/14.KS] - Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 04.02.2016
[Aktenzeichen: 7 A 983/15]
- Psychotherapeut in Ausbildung hat keinen Anspruch auf Entgeltzahlung für Tätigkeit im praktischen Jahr
(Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.09.2014
[Aktenzeichen: 11 Ca 10331/13]) - In Großbritannien ausgebildeter Chiropraktiker darf Heilpraktikertätigkeit in Deutschland ohne erneute Kenntnisprüfung aufnehmen
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.05.2014
[Aktenzeichen: 4 K 2714/12.F])
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Dokument-Nr. 24718
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