Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13.06.2019
- BVerwG 3 C 28.16 und BVerwG 3 C 29.16 -
Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig
Brutbetriebe dürfen männliche Küken bis zur Einführung des Verfahrens zur Geschlechtsbestimmung im Ei weiterhin töten
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteter Hennen für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien ist. Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt eine Brüterei. Die dort ausgebrüteten Eier stammen aus Zuchtlinien, die auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet sind. Für die Mast sind Tiere aus diesen Zuchtlinien wenig geeignet. Deshalb werden die männlichen
Entscheidungen Vorinstanzen
Das Verwaltungsgericht Minden hob die Untersagungsverfügung auf, das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Berufung des Beklagten zurück: Die
Töten männlicher Küken beruht für sich betrachtet auf keinem vernünftigen Grund
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nur im Ergebnis. Gemäß § 1 Satz 2 TierSchG darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das
Vorübergehende Fortsetzung der bisherigen Praxis zulässig
Die bisherige Praxis wurde allerdings - ausgehend von einer damaligen Vorstellungen entsprechenden geringeren Gewichtung des Tierschutzes - jahrzehntelang hingenommen. Vor diesem Hintergrund kann von den Brutbetrieben eine sofortige Umstellung ihrer Betriebsweise nicht verlangt werden. Bereits im Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war absehbar, dass in näherer Zukunft eine Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sein würde. Die weitere Entwicklung hat diese Einschätzung bestätigt. Ohne eine Übergangszeit wären die Brutbetriebe gezwungen, zunächst mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.06.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online (pm/kg)
- Behörde kann wegen fehlender rechtlicher Grundlage das Töten von männlichen Eintagsküken nicht verbieten
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 30.01.2015
[Aktenzeichen: 2 K 80/14 und 2 K 83/14]) - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 20.05.2016
[Aktenzeichen: 20 A 530/15 und 20 A 488/15]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27511
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27511
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.