wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2008
BVerwG 3 C 35.07 -

Bundesverwaltungsgericht: Konkurrentenklage im Krankenhausrecht nur ausnahmsweise

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Plankrankenhäuser die Aufnahme eines weiteren Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes nur ausnahmsweise vor Gericht anfechten dürfen.

Die Beigeladene betreibt eine orthopädische Fachklinik mit bislang 20 Betten, die zur ambulanten Versorgung von Kassenpatienten zugelassen ist. Sie beabsichtigt, eine weitere orthopädische Fachklinik mit 150 Betten zur stationären Versorgung zu errichten. Hierfür begehrt sie seit 2001 die Aufnahme in den Krankenhausplan des beklagten Landes; dies ist Voraussetzung für den Erhalt öffentlicher Investitionsmittel sowie für die Zulassung zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten. Ein Verpflichtungsprozess, zu dem die Kläger nicht beigeladen waren, wurde mit einem Prozessvergleich beendet. In Umsetzung dieses Vergleichs stellte der Beklagte die Aufnahme der neuen Klinik der Beigeladenen mit 30 Betten in den Krankenhausplan fest. In den Gründen des Bescheides wurde ausgeführt, dass die Neuaufnahme zu einer Überversorgung führe, die durch anteilige Kürzungen bei allen Plankrankenhäusern in der Region wieder abgebaut werden müsse.

Die Kläger betreiben ebenfalls Krankenhäuser in dieser Region. Sie sind seit längerem mit orthopädischen bzw. chirurgischen Betten in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen. Mit ihren Klagen gegen den Aufnahmebescheid machen sie geltend, durch das Hinzutreten des Krankenhauses der Beigeladenen werde ihre eigene Planposition gefährdet. Das Verwaltungsgericht hat die Klagen als zulässig, aber unbegründet angesehen. Nach seiner Auffassung hat der Beklagte eine Auswahlentscheidung zugunsten des Krankenhauses der Beigeladenen getroffen, die sich nicht beanstanden lasse. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen demgegenüber für unzulässig erachtet. Die Planposition der Kläger werde allein durch die Planaufnahme des Krankenhauses der Beigeladenen noch nicht geschmälert. Auch tatsächliche Nachteile, die über den allgemeinen Wettbewerb hinausgingen, ließen sich nicht ausmachen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Es hat die Klagen ebenfalls als unzulässig angesehen. Zwar sei denkbar, dass ein Krankenhausträger sich gegen die Aufnahme eines konkurrierenden Krankenhauses in den Plan vor Gericht zur Wehr setzen dürfe. Das setze aber voraus, dass die Behörde eine Auswahlentscheidung zwischen seinem Krankenhaus und dem des Konkurrenten getroffen habe und dass es einen guten Grund gebe, über die Klage um die Planaufnahme des eigenen Krankenhauses hinaus eine zusätzliche Klage gegen die Begünstigung des Konkurrenten zu erheben. Diese Voraussetzungen seien hier nicht erfüllt. Der Beklagte habe eine Auswahlentscheidung nicht getroffen, sondern bislang nur angekündigt. Den Klägern sei deshalb zuzumuten, abzuwarten, ob in ihren eigenen Krankenhäusern tatsächlich Betten gestrichen werden sollen. Ohne eine solche Bettenkürzung könne sich ein Plankrankenhaus aber gegen das Hinzutreten eines weiteren Plankrankenhauses nicht zur Wehr setzen. Es gebe kein Abwehrrecht gegen zusätzliche Konkurrenz oder gegen eine Überversorgung mit öffentlich geförderten Krankenhausbetten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 61/08 des BVerwG vom 25.09.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Krankenhaus | unzulässige | unzulässiger | unzulässiges

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6754 Dokument-Nr. 6754

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6754

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?