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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.11.2010
- BVerwG 4 C 10.09 -
BVerwG zur Frage der Zulässigkeit einer Krypta in einer im Industriegebiet liegenden Kirche
Achtungsanspruch der Verstorbenen aufgrund der Typik und Eigenart des Industriegebietes verletzt
Das Bundesverwaltungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob eine Krypta in einer in einem Industriegebiet gelegenen Kirche bauplanungsrechtlich zulässig ist oder ob eine so geartete Kirchennutzung mit dem Charakter eines Industriegebiets typischerweise gebietsunverträglich ist.
Die Klägerin ist eine Pfarrgemeinde der Syrisch-Orthodoxen
Krypta stellt eine für Industriegebiet ausnahmsweise zulässige Nutzungsart dar, ist aber dennoch gebietsunverträglich
Das Verwaltungsgericht hatte die Beklagte verpflichtet, über den Antrag der Klägerin erneut zu entscheiden. Auf die Berufung der Beklagten und der beigeladenen Gemeinde hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Klage insgesamt abgewiesen. Die
VGH muss Befreiungsvoraussetzungen erneut prüfen
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. Zwar hat es die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt, dass eine Kirchennutzung mit dem Charakter eines Industriegebiets typischerweise unverträglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof wird aber die Befreiungsvoraussetzungen erneut zu prüfen haben. Er hat maßgeblich darauf abgestellt, dass der Achtungsanspruch der Verstorbenen und das Recht der Angehörigen und Trauernden auf ein würdevolles Gedenken bereits aufgrund der Typik und Eigenart des Industriegebietes verletzt werde, ohne abwägend darauf einzugehen, ob diesen Belangen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Vorhandensein der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Priesterbegräbnisstätte in einer im Industriegebiet liegenden Kirche nicht zulässig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2009
[Aktenzeichen: 3 S 2679/08]) - Private Bestattungen der syrisch-orthodoxen Kirche im Untergeschoss nicht zulässig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.04.2008
[Aktenzeichen: 5 K 2146/06, 5 K 4450/06])
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Dokument-Nr. 10593
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