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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.04.2013
- BVerwG 4 C 3.12 -
Bundesverwaltungsgericht zum Beteiligungsrecht eines Naturschutzverbands bei militärischen Übungsflügen über einem FFH-Gebiet
Flüge, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets führen können, sind naturschutzrechtlich unzulässig
Einem anerkannten Naturschutzverband ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn geplante Tiefflugübungen der Bundeswehr über einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende
Kläger von Beteiligungsrecht ausgeschlossen
Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt (OVG) hat offen gelassen, ob von den geplanten Tiefflügen erhebliche Beeinträchtigungen des Gebiets ausgehen können, weil ein
Geplante Tiefflüge auf Verträglichkeit mit Erhaltungszielen des FFH-Gebiets zu prüfen
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das OVG zurückverwiesen. § 30 Abs. 1 LuftVG eröffnet
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 01.03.2010
[Aktenzeichen: 1 A 246/08] - Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 12.05.2011
[Aktenzeichen: 2 L 30/10]
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Dokument-Nr. 15596
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