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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.02.2008
- BVerwG 6 C 11.07 -
Nicht alle Finanzgeschäfte unterliegen der Bankenaufsicht
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Aufhebung zweier bankaufsichtsrechtlicher Verfügungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bestätigt. Die Bundesanstalt hatte die Tätigkeit der Klägerin, einer Aktiengesellschaft, als erlaubnispflichtiges Bankgeschäft eingestuft und wegen fehlender Erlaubnis untersagt.
Die Klägerin begibt gegen Zahlung bestimmter Beträge sog. Indexzertifikate an das interessierte Publikum, welche den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom Stand des zugrunde liegenden Index am Ende der Laufzeit abhängt. Sie legt das Geld der Inhaber der Indexzertifikate im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Finanzinstrumenten wie Aktien und Aktienderivate, Währungsoptionen und Währungsfutures an und ermittelt den Index aus der Wertentwicklung dieser Anlagen. Wie bereits die Vorinstanzen hat auch das Bundesverwaltungsgericht darin keines der im Kreditwesengesetz umschriebenen Bankgeschäfte gesehen, insbesondere kein Finanzkommissionsgeschäft. Es bleibt daher in erster Linie Aufgabe des anlegenden Publikums, Erfolge und Risiken des Geschäftsmodells abzuschätzen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/2008 des BVerwG vom 27.02.2008
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Dokument-Nr. 5671
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