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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.05.2012
- BVerwG 6 C 22.11 -
Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig
Werbeeinnahmen aus Stefan Raabs "Bimmel-Bingo" müssen an Landesmedienanstalt abgeführt werden
Die Länder dürfen in ihren Landesmediengesetzen vorsehen, dass private Fernsehsender an die Landesmedienanstalt Werbeeinnahmen abführen müssen, die sie für Sendungen vereinnahmt haben, die die Landesmedienanstalt als rechtswidrig beanstandet. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls betreibt den
Medienanstalt Berlin-Brandenburg beanstandet unter anderem Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen
Unter anderem diese beiden Beiträge hat die beklagte Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf der Grundlage einer Vorschrift des Medienstaatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg beanstandet, weil sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihr Recht am eigenen Bild verletzt hätten sowie das Wachklingeln und die Störung der Nachtruhe geeignet gewesen seien, die körperliche Unversehrtheit sowie das Wohlbefinden der Betroffenen bis hin zur Zufügung erheblicher Schäden zu beeinträchtigen. Zugleich hat die beklagte Medienanstalt die Klägerin aufgefordert mitzuteilen, welche
Klägerin wendet sich gegen Verlangen nach Auskunft und Abführung der geschätzten Werbeeinnahmen
Nach fruchtlosem Ablauf der hierfür gesetzten Frist hat die beklagte Medienanstalt die
Vorschrift des Medienstaatsvertrages über Abschöpfung von Werbeeinnahmen in Bezug auf rechtswidrig ausgestrahlte Sendungen mit Grundgesetz vereinbar
Die Revision der Klägerin blieb erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die hier einschlägige Vorschrift des Medienstaatsvertrages über die Abschöpfung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.11.2005
[Aktenzeichen: 27 A 9.03] - OVG Berlin-Brandenburg: ProSieben muss Werbeeinnahmen für "Bimmel-Bingo" aus Stefan Raabs "TV Total" abführen
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.12.2010
[Aktenzeichen: OVG 11 B 35.08])
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Dokument-Nr. 13536
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