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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2012
- BVerwG 6 C 32.11 -
Sanktionsbescheid wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD teilweise rechtswidrig
Bundesverwaltungsgericht verordnet teilweise Aufhebung des Sanktionsbescheides des Präsidenten des Deutschen Bundestages
Die Festsetzung einer Zahlungsverpflichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages wegen Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 ist teilweise rechtswidrig. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. rechtswidrig
In dem zugrunde liegenden Fall stellte der beklagte Präsident des Deutschen Bundestags mit Bescheid vom 26. März 2009 fest, dass wegen festgestellter Unrichtigkeiten in Höhe von ca.1,25 Mio. Euro im
Rechenschaftsbericht zeigt im Wesentlichen beanstandete Unrichtigkeiten auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision der Klägerin teilweise stattgegeben. Zwar weise der
Umstände hätten auch nach Ablauf der Ausschlussfrist zur Einreichung des Berichts berücksichtigt werden können
Allerdings bestünden die Unrichtigkeiten in dem von der Klägerin eingereichten
Unrichtigkeiten waren voraussehbar
Da die Klägerin die Unrichtigkeiten hätte voraussehen und vermeiden können und damit zumindest fahrlässig gehandelt habe, müsse das Bundesverwaltungsgericht nicht entscheiden, ob die gesetzlich vorgesehene Sanktionierung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ein Verschulden voraussetzt.
Aufhebung des Sanktionsbescheides angeordnet
Im Ergebnis sei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Strafzahlung gegen NPD wegen festgestellter Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht 2007 rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.05.2009
[Aktenzeichen: VG 2 K 39.09]) - NPD wegen des fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 zu Millionenstrafe verurteilt
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2011
[Aktenzeichen: OVG 3a B 1.11])
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Dokument-Nr. 14862
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