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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.07.2015
- BVerwG 6 VR 1.15 -
Presse hat keinen Anspruch Auskunft über Selektorenliste der NSA
Schutzwürdige Interessen des Bundesnachrichtendienstes an Vertraulichkeit der Selektorenliste stehen Auskunftsanspruch der Presse entgegen
Pressevertreter haben keinen Anspruch darauf, dass der Bundesnachrichtendienst ihnen Auskunft zum Inhalt der Selektorenliste der National Security Agency (NSA) der USA erteilt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens verlegt eine Tageszeitung. Deren Redaktionsleiter bat den
Auskünfte an die Presse über operative Vorgänge im Bereich des Bundesnachrichtendienstes generell ausgeschlossen
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung abgelehnt. Ein Anspruch auf die begehrte
Auskünfte könnten verdeckte Ermittlungen des Bundesnachrichtendienstes erschweren oder verhindern
Um die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erfüllen zu können, ist der
Offenlegung von Informationen könnte Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten anderer Staaten erschweren
Um außen- und sicherheitspolitisch relevante Erkenntnisse zu gewinnen, ist der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitbar
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: BverwG 6 A 2.12]) - Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.09.2014
[Aktenzeichen: 1 BvR 23/14])
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Dokument-Nr. 21386
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