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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.03.2015
- BVerwG 7 C 17.12 -
Regelung zur entgeltlichen Mitbenutzung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungseinrichtungen durch den "Grünen Punkt" unwirksam
Fehlende Erläuterungen zur Bestimmung eines angemessenen Entgelts führen zur Nichtigkeit der gesamten Regelung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Regelung der Verpackungsverordnung über die entgeltliche Mitbenutzung von öffentlich- rechtlichen Entsorgungseinrichtungen durch den "Grünen Punkt" unwirksam ist und damit die Klage des Landkreises Böblingen gegen ein privates Rückholsystem für Verkaufsverpackungen (Duales System Deutschland GmbH) abgewiesen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der in seinem Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist, wollte festgestellt wissen, dass die Beklagte zur entgeltlichen Mitbenutzung bestimmter Einrichtungen des Landkreises für die Sammlung von Papier, Pappe und Karton verpflichtet ist. Dabei stand insbesondere im Streit, welche Einrichtungen des Klägers von der Mitbenutzungspflicht erfasst sind und wie die Höhe des Entgeltes zu bestimmen ist. Die Klage hatte in den Vorinstanzen teilweise Erfolg.
Verpackungsverordnung enthält keine Vorgaben zur Bestimmung eines angemessenen Entgelts
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch könnte allein § 6 Abs. 4 Satz 5 der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.09.2010
[Aktenzeichen: 2 K 639/09] - Privates Rückholsystem für Verkaufsverpackungen muss öffentliche Entsorgungseinrichtungen mitbenutzen
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 24.07.2012
[Aktenzeichen: 10 S 2554/10])
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Dokument-Nr. 20832
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