wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.09.2009
BVerwG 7 C 2.09 -

Bescheide über die Zuteilung von Emissionszertifikaten müssen Öffentlichkeit nur eingeschränkt zugänglich gemacht werden

Berechtigtes Interesse an Geheimhaltung von Angaben muss vorhanden sein

Das Umweltinformationsgesetz gibt keinen Anspruch auf unbeschränkten Zugang zu Bescheiden, durch die einem Unternehmen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Berechtigungen zur Emission von Kohlendioxid erteilt worden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Sowohl die Klägerin als auch die beiden Beigeladenen sind Unternehmen der Glasindustrie. Sie benötigen auf der Grundlage des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes für die Emission von Kohlendioxid Berechtigungen, die das beklagte Umweltbundesamt ihnen auf der Grundlage des Zuteilungsgesetzes 2007 für den Zeitraum 2005 bis 2007 in bestimmten Umfang zugeteilt hat. Gestützt auf das Umweltinformationsgesetz begehrte die Klägerin von dem beklagten Umweltbundesamt erfolglos bestimmte Angaben aus den Zuteilungsbescheiden, die die beiden Beigeladenen erhalten haben. Ihre Klage hatte im Berufungsverfahren zum Teil Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Informationsanspruch insbesondere insoweit angenommen, als die zu Gunsten der Beigeladenen ergangenen Bescheide Angaben darüber enthalten, welche Gesamtmenge an Kohlendioxid die Anlagen der Beigeladenen jährlich emittiert haben und in welchem Umfang ihnen Emissionsberechtigungen zugeteilt worden sind. Wegen weiterer Angaben aus den Bescheiden hat das Oberverwaltungsgericht hingegen angenommen, sie ließen für die Klägerin Rückschlüsse auf betriebliche Daten der beigeladenen Unternehmen zu, die zu deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gehörten und deshalb einem Informationsanspruch entzogen seien.

Berufen auf Umweltinformationsgesetz nur teilweise möglich

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weitgehend bestätigt: Die Klägerin habe ihren Antrag nicht offensichtlich missbräuchlich gestellt. Das Oberverwaltungsgericht habe nicht feststellen können, dass das Auskunftsbegehren allein dem Versuch der Industriespionage diene und mit ihm ausschließlich zweckfremde, nicht umweltbezogene Eigeninteressen verfolgt würden. Die Zuteilungsbescheide enthielten Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes, bei denen es sich jedoch weithin um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Beigeladenen handele. Auf diesen Ablehnungsgrund könne das beklagte Umweltbundesamt sich nach dem Umweltinformationsgesetz nur insoweit nicht berufen, als es um Emissionen in die Umwelt gehe. Darunter fielen jedoch nur Angaben über die Menge Kohlendioxid, die aus den Anlagen der Beigeladenen (etwa über einen Schornstein) in die Umwelt entlassen würden, nicht jedoch beispielsweise Angaben über anlageninterne Vorgänge, durch die Kohlendioxid verursacht werde. Anders als das Oberverwaltungsgericht hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings auch Angaben zur Kapazität der Anlagen nicht zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gerechnet, weil die Kapazität einer Anlage regelmäßig in den Unterlagen dargestellt werden müsse, die bei einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der Öffentlichkeit durch Auslegung zugänglich zu machen seien. Insoweit fehle deshalb ein berechtigtes Interesse der Beigeladenen an der Geheimhaltung dieser Angaben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2009
Quelle: ra-online, BVerwG

Aktuelle Urteile aus dem Umweltrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8515 Dokument-Nr. 8515

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8515

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?