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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.10.2008
- BVerwG 7 C 9.08 -
Organisation von Pflegestellen für Tiere in Privatwohnungen nicht erlaubnispflichtig
Keine Ähnlichkeit mit einem Tierheim
Ein Verein bedarf keiner Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, wenn er Tiere aufnimmt und bis zur Vermittlung an neue Halter von Tierfreunden - auf Kosten und nach Vorgaben des Vereins - vorübergehend in deren Wohnungen betreuen lässt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Einem
Richter: Keine Erlaubnispflicht
Eine Einrichtung ist nur dann einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.10.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 70/08 des BVerwG vom 23.10.2008
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Dokument-Nr. 6876
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