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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.02.2018
- BVerwG 7 C 9.16 und 7 C 10.16 -
BVerwG zur gewerblichen Sperrmüllsammlung
Keine wesentliche Beeinträchtigung des bestehenden Entsorgungssystems
Sperrmüll muss nicht dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Er kann auch von gewerblichen Entsorgungsunternehmen gesammelt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im zugrundeliegenden Fall wurde der Klägerin, einem Unternehmen der Abfallwirtschaft, durch den beklagten Kreis die Sammlung von Altmetall, Altpapier, Grünabfällen und gemischtem
Überlassungspflicht nur für gemischte Abfälle aus privaten Haushalten
Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht die Urteile des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, soweit die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2018
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ ra-online
- Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 26.01.2018
[Aktenzeichen: 20 A 319/14] - Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 09.12.2013
[Aktenzeichen: 8 K 3688/12]
- Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 26.01.2018
[Aktenzeichen: 20 A 318/14] - Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil vom 09.12.2013
[Aktenzeichen: 8 K 3508/12]
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Dokument-Nr. 25570
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