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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2013
- BVerwG 8 C 21.12 -
Bundesligamanagerspiel: Fantasy-League-Spiel "Super-Manager" ist kein Glücksspiel
Online-Spiel ist nicht als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags einzuordnen
Das im Internet veranstaltete und beworbene Fantasy-League-Spiel "Super-Manager" ist kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls, ein in Berlin ansässiges Medienunternehmen, bot im
VGH: "Super-Manager"-Spiel fällt nicht unter Glücksspielstaatsvertrag
Das Regierungspräsidium Karlsruhe verbot der Klägerin das Veranstalten und Bewerben dieses Spiels sowie sonstiger Glücksspiele im
Aus zu zahlendem "Eintrittsgeld" ergibt sich keine Gewinnchance
Die Revision des beklagten Landes Baden-Württemberg hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Das "Super-Manager"-Spiel ist nicht als
Gefährlichkeit des "Super-Manager"-Spiel nur ist nur gering und kann mit weniger einschneidenden Regelungen beherrscht werden
Eine weitere Auslegung des Glücksspielbegriffs in § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV widerspräche auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes und dem rechtsstaatlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit. Die weitgehenden Beschränkungen des Glücksspiels durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Bundesligaspiel "Super-Manager" ist kein unerlaubtes Glücksspiel
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 23.05.2012
[Aktenzeichen: 6 S 389/11]) - Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 18.10.2010
[Aktenzeichen: 3 K 3226/09]
Jahrgang: 2014, Seite: 217 K&R 2014, 217 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 207 MMR 2014, 207
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Dokument-Nr. 17016
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