Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.02.2011
- BVerwG 8 C 53.09 -
BVerwG: Bundesrechnungshof zur Prüfung der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger berechtigt
Prüfungsrecht ist mit rechtsstaatlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit vereinbar
Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Verbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. zu prüfen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der beklagte Deutsche Gesetzliche
Prüfungsrecht soll uneingeschränkte und umfassende öffentliche Finanzkontrolle des Bundes gewährleisten
Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung darauf abgestellt, dass die Bundeshaushaltsordnung dem Bundesrechnungshof das geltend gemachte Prüfungsrecht bereits dann einräumt, wenn mindestens ein Mitglied des Beklagten der Prüfung durch den Bundesrechnungshof unterliegt. Dieses Normverständnis ergibt sich insbesondere aus dem Zweck der Regelung, eine uneingeschränkte und umfassende öffentliche Finanzkontrolle des Bundes zu gewährleisten. Dazu gehört nicht nur die Finanzkontrolle der Sozialversicherungsträger, die vom Bund Zuschüsse oder Garantien erhalten. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.02.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20.12.2007
[Aktenzeichen: M 17 K 06.3439] - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.11.2009
[Aktenzeichen: 12 BV 08.573]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11195
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11195
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.