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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.06.2011
- BVerwG 9 C 5.10 -
BVerwG: Erstattung der Autobahnmaut bei vollständiger Nichtdurchführung der Fahrt möglich
Regelung der LKW-Maut-Verordnung zur Erstattung von Mautzahlungen bei nicht durchgeführter Fahrt unwirksam
Ein Mautschuldner kann bei der manuellen Einbuchung oder der Interneteinbuchung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums des Einbuchungsbelegs oder des ihm für die mautpflichtige Straßenbenutzung eingeräumten Zeitraums innerhalb von zwei Monaten die Erstattung entrichteter Maut verlangen, wenn die gebuchte Fahrt nachweislich nicht durchgeführt wurde. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren verlangte der Kläger die Erstattung von Autobahnmaut, die er für eine über das Internet irrtümlich gebuchte und nicht durchgeführte Fahrt mit seinem
Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung der Maut verpflichtet
Das Bundesverwaltungsgericht hat die beklagte Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung der
Bezweckte Steuerungswirkung kann im schriftlichen Erstattungsverfahren durch Verlangen einer deutlich höheren Bearbeitungsgebühr als im automatisierten Verfahren erreicht werden
Es sei nicht zu beanstanden, dass die LKW-Maut-Verordnung zur Verhinderung von Missbräuchen (Mautprellerei) und aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität während des Gültigkeitszeitraums der Einbuchung die Mautschuldner für eine Erstattung auf ein automatisiertes Verfahren über ein Terminal an der gebuchten Strecke verweist. Jedoch widerspreche es dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums die entrichtete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2011
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 12.12.2008
[Aktenzeichen: 25 K 3473/06] - Stornierung einer Mautgebühr über Internet nach Beginn des angemeldeten Zeitraums nicht mehr möglich
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2009
[Aktenzeichen: 9 A 191/09])
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Dokument-Nr. 11812
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