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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.01.2009
- 10 BV 08.1422 -
Motorrad darf bei Geschwindigkeitsüberschreitung nicht sichergestellt werden, um einen Unfallschwerpunkt zu entschärfen
Zur Entschärfung des "Unfallschwerpunkts Kesselberg"
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Sicherstellung und Verwahrung eines Motorrads zum Zwecke der Entschärfung des „Unfallschwerpunkts Kesselberg“ rechtswidrig war. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 12. März 2008 war damit erfolgreich.
Angesichts der auf der Bundesstraße 11 (B 11) im Bereich des sog. Kesselbergs zwischen dem Kochel- und dem Walchensee bestehenden Unfallhäufigkeit unter Beteiligung von Motorradfahrern erteilte das Polizeipräsidium Oberbayern im Sommer 2007 eine Grundsatzweisung, wonach bei einer einmaligen
Sicherstellung setzt konkrete Gefahr voraus
Die
Die im Straßenverkehrsrecht vorgesehenen Ordnungsmittel sind regelmäßig ausreichend
Im Regelfall müsse davon ausgegangen werden, dass die im Straßenverkehrsrecht vorgesehenen Ordnungsmittel (Bußgeld, Fahrverbot, Punkte) den normalen Verkehrsteilnehmer so nachhaltig beeindruckten, dass er nicht umgehend neue Verkehrsverstöße begehe. Etwas anderes könne nur in Ausnahmefällen gelten, wenn z.B. der Fahrzeugführer infolge von Alkoholoder Drogenkonsum enthemmt sei oder weitere Verkehrsverstöße ausdrücklich ankündige. Im Fall des Klägers habe es für die Annahme eines solchen Ausnahmefalls keine ausreichenden Anhaltspunkte gegeben. Als durchschnittlicher Fahrzeugführer habe er keine besonders hohe Punktezahl im Verkehrszentralregister und er habe sich auch nicht völlig uneinsichtig gezeigt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VGH Bayern vom 09.02.2009
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Dokument-Nr. 7416
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