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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2011
- 11 C 10.2938/ 11 CS 10.2939/ 11 C 10.2940 -
Bayerischer VGH: Fahrberechtigung trotz eines totalgefälschten philippinischen Führerscheins
Fahren ohne Fahrerlaubnis im Bundesgebiet wegen einer Gesetzeslücke legal
Wer mit einem totalgefälschten philippinischen Führerschein erwischt wird, ist dennoch aufgrund einer Gesetzeslücke vorerst fahrberechtigt. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun entschieden.
Im vorliegenden Fall hat eine Bürgerin aus Niederbayern im Sommer 2008 über einen Vermittler einen totalgefälschten "Führerschein" gekauft, obwohl sie nie eine theoretische oder praktische Fahrprüfung abgelegt hat. Auch auf den Philippinen ist sie nie gewesen.
Mit Scheinwohnsitz Umschreibung des Führerscheins beantragt
Nur zwei Wochen nach dem Kauf ließ sie über den Vermittler unter Angabe eines ungarischen Scheinwohnsitzes die Umschreibung dieses philippinischen "Führerscheins" in einen ungarischen
Führerschein nach Ermittlungen beschlagnahmt
Der
Antragstellerin begehrt weiteren Gebrauch des Führerscheins
Gegen dieses Verbot erbat sie vom Verwaltungsgericht Regensburg einstweiligen Rechtsschutz. Ihr Begehren, bis zur Entscheidung in der Hauptsache von dem ungarischen
Gesetzgeber versäumen Gebrauch von EU-rechtlichen Ermächtigungsnorm
Der Verwaltungsgerichtshof geht im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren davon aus, dass mit der Ausstellung des ungarischen Führerscheins (also des Dokuments) auch eine ungarische Fahrerlaubnis (also das Recht zum Führen eines Fahrzeugs) erteilt worden ist. Der ungarische
Landesanwaltschaft hofft auf weitere Auseinandersetzung mit dieser Frage
Die Entscheidung des Gerichts sieht die Landesanwaltschaft als problematisch an. Diese ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht anfechtbar.
Die Hauptsache ist beim Verwaltungsgericht Regensburg anhängig. Im weiteren Verfahren erhofft sich die Landesanwaltschaft eine nochmalige intensive Auseinandersetzung mit der Frage, ob der totalgefälschte philippinische
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2011
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 11810
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