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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.08.2017
- 12 C 17.1544 -
Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum rechtmäßig
Anordnung nach Ausschöpfung aller milderen Zwangsmittel nicht zu beanstanden
Die Anordnung von Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum ist rechtmäßig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und wies damit eine Beschwerde gegen die vom Verwaltungsgericht München angeordnete Ersatzzwangshaft zurück.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte die Landeshauptstadt München den Antragsgegner mit bestandskräftigem Bescheid vom 2. Juni 2016 unter Androhung von Zwangsgeldern verpflichtet, die zweckfremde Nutzung einer Wohnung in München unverzüglich zu beenden und den Wohnraum nach Beendigung der zweckfremden Nutzung unverzüglich wieder Wohnzwecken zuzuführen. Eine Androhung weiterer Zwangsgelder gegenüber dem Antragsgegner erfolgte mit Bescheid vom 10. November 2016.
Antragsgegner setzt rechtswidriges Nutzungskonzept unverändert fort
Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist dem Bescheid der Landeshauptstadt München vom 2. Juni 2016 das vom Antragsgegner geschuldete Verhalten in unmissverständlicher Weise zu entnehmen. Dennoch habe der Antragsgegner seine Verpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, sondern setze sein rechtswidriges Nutzungskonzept unverändert fort, wie die zahlreichen Ermittlungen der Landeshauptstadt München belegten. Relevante Hinderungsgründe, welche der geforderten Unterlassung entgegenstehen könnten, seien nicht ersichtlich.
Mildere Zwangsmittel bereits ausgeschöpft
Ferner habe die Landeshauptstadt München sämtliche ihr zur Verfügung stehenden milderen Zwangsmittel bereits ausgeschöpft, sodass die Anordnung der
Vollstreckung der Ersatzzwangshaft kann durch Entrichtung fälliger Zwangsgelder abgewendet werden
Sollte der Antragsgegner der angeordneten Verpflichtung nachkommen, müsste die Anwendung von Zwangsmitteln jedoch eingestellt werden. Zudem könnte der Antragsgegner die Vollstreckung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2017
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 24785
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